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Fördermittel beantragen kostenlose Solaranlagen Energie einsparen
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1. Was ist ein Energieaudit? Ein Energieaudit ist gemäß der europäischen Norm DIN EN 16247-1 eine „systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.“ Ein Energieaudit legt die wesentlichen Energieflüsse im Unternehmen offen und identifiziert Energieeffizienzpotenziale. Grundlage hierfür ist die systematische Erfassung und Analyse von Energiedaten. Die Ergebnisse werden in einem abschließenden Bericht zusammengefasst, der vorhandene Energieeinsparpotenziale ausweist und sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen empfiehlt. Normiert ist das Energieaudit in der DIN EN 16247-1. 2. Sind Energieaudit und Energiemanagementsystem dasselbe? Nein. Während ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfolgt, wird das Audit eines Energiemanagementsystems nach der weltweit gültigen DIN EN ISO 50001 durchgeführt. Der Hauptunterschied: Beim Energieaudit kann das Unternehmen frei entscheiden, ob es die gefundenen Verbesserungsmöglichkeiten umsetzt oder nicht. Firmen, die zu einem Energiemanagement verpflichtet sind, müssen die messbaren Verbesserungen zur Energieeffizienz realisieren. 3. Was genau besagt Norm EN 16247-1? Die Norm stellt anspruchsvolle Anforderungen an den Ablauf des Energieaudits. Sie konkretisiert ferner Anforderungen und Pflichten. Ein Energieaudit ist u. a. Pflicht für Unternehmen, die gemäß Energiedienstleistungs­gesetz (EDL-G) keine KMU sind, also keine kleinen und mittleren Unternehmen. Auch kleinere Unternehmen profitieren jedoch von einem Energieaudit, etwa durch Effizienzsteigerung oder Steuervorteile. Zudem können KMU1 eine Förderung in Höhe von 6.000 Euro erhalten. 4. Wer kann eine Förderung beantragen? Alle KMU können eine Förderung in Höhe von 80% der Kosten beantragen, der maximale Förderbetrag beträgt allerdings 6.000 Euro. Die ALPHA-POWER übernimmt den gesamten Antragsprozess. 5. Wie sinnvoll ist ein Energieaudit? Lohnt es sich auch, wenn meine Firma nicht dazu verpflichtet ist? Ganz egal, ob es sich bei Ihrer Firma um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), oder aber um ein großes Unternehmen handelt: Unsere Energieauditoren finden oft erhebliche Einsparpotenziale. Mit ihrer Realisierung lassen sich die Energieeffizienz steigern und die Energiekosten senken. Eine Firma, die zum Energieaudit verpflichtet ist und dieses fristgerecht und regelmäßig durchführt, vermeidet zudem Bußgelder. KMU, die nicht verpflichtet sind ein Energieaudit durchzuführen, erhalten zudem eine Förderung. 6. Ist die Umsetzung der Energie-Effizienzmaßnahmen des Energieaudits Pflicht? Nein. Im Gegensatz zum Audit eines Energiemanagementsystems (DIN ISO 50001), bei dem die gefundenen Verbesserungspotenziale verwirklicht werden müssen, steht es jedem Unternehmen frei, die aufgeführten Verbesserungsmöglichkeiten des Energieaudits (DIN EN 16247-1) umzusetzen. 7. Wann ist der Antrag für die Energieaudit-Förderung zu stellen? Ein solcher Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das heißt in der Regel vor Abschluss eines Vertrags mit dem Energieberater, der das Energieaudit durchführen soll. 8. Was sind die Anforderungen an Energieauditoren? Im ersten Teil der DIN EN 16247-1 werden allgemeine Anforderungen an einen Energieauditor definiert. Demnach muss ein Energieauditor angemessen qualifiziert und erfahren sein und den Anforderungen nationaler Richtlinien entsprechen. Energieauditoren müssen eine geeignete Ausbildung (Hochschulabschluss oder eine Meister-/ Technikerprüfung), berufliche Bildung und praktische Erfahrung im Bereich der Energieberatung nachweisen können. Zusätzlich müssen sie unabhängig, neutral und unbestechlich sein.
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